BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN   WANN ERLAUBT??

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in  das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff  in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen  Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den  Eingriff im konkreten Falle zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei  entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen,  abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen  die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu  untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel  dazu zählen auch  defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei  lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO RZ 4 ausstellen, der in  einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

 Das (offiziell  nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: Besteht Anlaß zu  der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei  verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.

Liegt  die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die  Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km  beträgt.

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen  Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird  die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen  nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der  Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt  gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht  aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener  Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Wurde das  Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat.

Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung. Bei wiederholter, maßlos übertriebener  Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz  seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer normalen Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings  jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und  Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch  unverhältnismäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie  Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder  uns telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf.

Jeder ungerechtfertigte Schritt  des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

 

Auspuff zu laut oder ohne DB-Eater?

Wie inzwischen ja langsam bekannt sein müsste, ist zum 1.3.2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten und hat teilweise alte Bestimmungen aus der StVZO abgelöst, die nun nicht mehr gelten.Hierzu zählt. ua. auch der berühmte §18 StVZO, in dem die Betriebserlaubnispflicht und im Zusammenhang damit dann in anderen Bestimmungen der StVZO auch die Bußgelder geregelt sind / waren.

Hierzu zählt auch die bisherige Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Manipulationen bei Abgasanlagen, bzw. das Nichteinhalten von Geräuschgrenzwerten.

Ein Verstoß gegen den alten §18 kann nun nicht mehr geahndet werden, weil der ja nun nicht mehr gilt. Verstöße wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis müssen daher nach den §§30ff StVZO betrachtet werden.
 

Gemäß §30 StVZO liegt ein Verstoß vor, wenn bei Nichtbeachtung der Beschaffenheitsvorschriften die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein kann, d.h. wenn bei verkehrsüblichem Gebrauch das Kraftfahrzeugs vermeidbare Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen wegen dessen Beschaffenheit zu erwarten sind. Eine tatsächliche konkrete Gefährdung, Behinderung oder Belästigung muss nicht vorliegen.

Eine Verstoß gegen §30 StVZO ist grundsätzlich laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu ahnden

(Tatbestands-Nummern 330000 und 330006

Weitere Zitate :

Der 18 StVZO ist weggefallen, aber natürlich gilt der 19 immer noch. Verstöße gegen den 19 sind aber momentan laut Bußgeldkatalog NICHT bußgeldbewehrt, das hat früher auch immer nur über den Umweg über den 18 i.V.m. 69a StVZO funktioniert. Und da es den 18 nicht mehr gibt, sind auch die Bußgeldvorschriften für den 18 hinfällig, weil man gegen den den ja nicht mehr verstoßen kann...

Das Problem ist, dass die Ahndung nach diesem § 19 StVZO im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gestrichen wurde, da der § 19 StVZO auch aus dem § 69a "Ordnungswidrigkeiten" gestrichen wurden, ohne einen Ersatz zu schaffen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nach § 19 StVZO z.Z. nicht mehr ahndbar.“

Rechtsgrundlage:

vom Bundesministerium für Verkehr:
 

Nach § 30 der StVZO, der auch weiterhin bestand hat, müssen Fahrzeuge so beschaffen sein, das niemand geschädigt, mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird.
 

Somit würden hier die folgenden Ahndung greifen:
 

Zitat:

330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

25,-€

Zitat:

331006 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an oder ließen diese zu, obwohl das Fahrzeug Mängel hatte.

§ 31, § 69a StVZO § 24 StVG

25,-€

Der Halter ist weiterhin immer noch im § 31 Absatz 2 StVZO erfasst.

Zitat:

...bedeutet mal ganz pauschal im Einzelnen, daß dir z.B. bei Verwenden einer nicht STVZO-konformen Abgasanlage nicht mehr die Betriebserlaubnis erlöschen kann (alter und gestrichener §18 u.19 StVZO) sondern du nach §30 behandelt werden musst, und da lautet das Gesetz:

330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

25,-€

Motorrad-Recht.de

Quelle: www.motorrad-recht.de | Autor:  Rechtsanwalt Frederick Pitz

 

Urteile aus der Welt des Motorradrechts:

Diebstahl des Fahrzeugs  Leistungsfreiheit bei zurückgelassenem Fahrzeugschlüssels (Urteile)

 Die Kaskoversicherung wird bei einem Fahrzeugdiebstahl  nicht bereits dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der  Versicherungsnehmer objektiv grob fahrlässig gehandelt hat, in dem er  z.B. den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug zurückgelassen hat. Weiter muss  dem Versicherungsnehmer auch subjektiv grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen  werden können. mehr...

Neues  zum Abzug “Neu für Alt” bei Schutzkleidung? (Urteile)

 Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun in einem  Urteil vom 22.02.2010 bei der Schutzkleidung eines Motorradfahrers einen Abzug Neu für Alt vorgenommen, die Diskussion geht damit in die  nächste Runde.

Der Abzug  “Neu für Alt” ist in der Rechtsprechung erheblich  umstritten.

Teilweise wird ein solcher Abzug mit dem Argument der Funktion der  Kleidung als Sicherheitskleidung verneint.

Dies wird auch obergerichtlich durch das OLG München so gesehen. Auch das Landgericht Darmstadt vertritt diese Rechtsansicht.

Mit seiner Entscheidung vom Februar 2010 hat das OLG Frankfurt a.M.  nunmehr nur den Ersatz des Zeitwerts und nicht mehr des Kaufpreises bei  einem beschädigten Helm und einer beschädigten Lederkombi zugesprochen.

Ob nunmehr mit der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. eine  Kehrtwende zumindest bei den Hessischen Gerichten anzunehmen ist, bleibt abzuwarten.

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Provida2000 - weitere Verfahrenseinstellung (Urteile)

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Az. 24 OWi 4103 Js - Owi  60037/09 (631/09) ) stellt ein Bußgeldverfahren wegen  Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch das Videoüberwachungssystem  Provida 2000 festgestellt worden war, aufgrund der durch das  Bundesverfassungsgericht geäußerten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von  Videoaufzeichnungen ein und tritt damit dem AG Lübben an die Seite.

Das AG Lübben hatte ein Bußgeldverfahren eingestellt, da es eine  Rechtsgrundlage für die verdachtsunabhängige Aufzeichnung mit späterer  Auswertung des Films für rechtswidrig hält (wir berichteten).

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Nutzungsausfallschaden - auch beim Motorrad? (Urteile)

Wer aufgrund eines Verkehrsunfalls sein Fahrzeug nicht nutzen konnte  und auf die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs verzichtet, erhält für  den unfallbedingten Verzicht auf sein Fahrzeug eine Kompensation in  Geld, den so genannten Nutzungsausfallschaden.

Umstritten ist in der Rechtsprechung die Beantwortung der Frage, ob  auch bei Motorrädern ein Nutzungsausfall von dem Unfallverursacher zu  bezahlen ist

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Dauervideoüberwachung rechtswidrig (Urteile)

 Das OLG Oldenburg bestätigt als erstes Oberlandesgericht,  dass die Dauervideoüberwachung des fließenden Verkehrs in Ermangelung  einer ausreichenden Rechtsgrundlage verfassungswidrig ist und die so  gewonnen Ergebnisse nicht bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten  verwertet werden dürfen.

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Montagsfahrzeug - Rücktritt vom Kaufvertrag (Urteile)

Kommt es bei einem  Fahrzeug in einem kurzen Zeitraum vermehrt zum Auftreten verschiedener  Mängel, die nicht nur stören sondern die Gebrauchstauglichkeit des  Fahrzeugs beeinträchtigen, kann dies zum Rücktritt berechtigten.

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Verwertungsverbot einer Geschwindigkeitsmessung (ProVida2000) (Urteile)

1. Gegen die Verwendung der von Polizeibeamten mit dem  Videonachfahrsystem ProVida 2000 verdachtsunabhängig gefertigten  Aufnahmen besteht ein Beweiserhebungsverbot.

2. Die verdachtsunabhängige Fertigung von Aufnahmen des fließenden  Verkehrs verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der  Verkehrsteilnehmer und ist rechtsstaatswidrig.

3. Aus dem Beweiserhebungsverbot folgt ein Beweisverwertungsverbot,  die gefertigten Aufnahmen können nicht zum Nachweis eines  Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß herangezogen werden.

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Nicht  ausreichende Fahrbahngriffigkeit, Verstoß gegen das. Rechtsfahrgebot (Urteile)

 Stürzt ein Zweiradfahrer (im vorliegenden Fall ein  Rollerfahrer) weil die Fahrbahn nicht griffig genug war (fehlende  Körnung des Belags) kann er die Verkehrssicherungspflichtige nicht in  Anspruch nehmen, wenn er in einem einspurigen Kreisverkehr statt am  Ãußeren Rand zu fahren am inneren Rand gefahren ist und damit gegen das  Rechtsfahrgebot verstoßen hat.
 

Das OLG Hamm ist der Ansicht,  die Verkehrssicherungspflichtige müsse nicht jeden Quadratmeter des  Straßennetzes auf zu geringe Körnung des Belages untersuchen, wenn dazu  kein besonderer Anlass besteht.
 

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Verschulden bei plötzlich geöffneter Fahrzeugtür (Urteile)

 öffnet ein Fahrer, der sein Fahrzeug am Fahrbahnrand  geparkt hat, plötzlich die Fahrertür und kommt es dabei mit dem  vorbeifahrenden zum Unfall, haftet der Fahrer des geparkten Fahrzeugs  aufgrund überwiegenden Verschuldens alleine:
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Schieben eines Motorrads im gesperrten Verkehrsbereich (Zeichen 260) (Urteile)

 Das OLG Karlsruhe stellt nunmehr eindeutig klar, dass das  Zeichen 260 (Verbot für KRAD und PKW; roter Kreis mit KRAD und PKW  Symbol) für Motorräder nicht als Halteverbot verstanden werden kann.

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Zur  unfallbedingten Wertminderung bei Motorrädern (merkantiler Minderwert) (Urteile)

Unter dem Begriff der merkantilen Wertminderung wird  dasjenige verstanden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch  bei fachgerechter Reparatur seines Fahrzeugs als Wertverlust erleidet.

Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Schäden, die die  Bagatellgrenze (nur ganz unwesentliche Schäden) übersteigen, jeder  Unfall bei Verkauf des Fahrzeugs auch ungefragt dem Käufer offenbart  werden muss, wird sich auch regelmäßig der merkantile Minderwert in Form eines Preisnachlasses verwirklichen.
Auch bei fachgerechter  Reparatur wird dem Fahrzeug der “Makel des Unfalls” weiter anhaften.
 

Umstritten ist, ob bei Motorrädern ein merkantiler Minderwert überhaupt entstehen  kann

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Überlassen eines Motorrads an einen Fahrer ohne Fahrlerlaubnis (Urteile)

 überlässt der Halter eines Motorrads sein Fahrzeug an  einen Fahrer, der nicht die für dieses Fahrzeug erforderliche  Fahrerlaubnis besitzt, handelt er nach § 21 StVG verbotswidrig.

Kommt es dabei zu einem Verkehrsunfall, bei dem der führerscheinlose Fahrer  verletzte wird, ist dem Halter der Tatvorwurf der mittelbaren  fahrlässigen Körperverletzung zu machen.

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Krafträder dürfen trotz Durchfahrverbot geschoben werden (Urteile)

 Das OLG Karlsruhe stellt fest, dass von dem Verbot des Zeichen 260 der StVO (Durchfahrverbot für Verbot  für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für  Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) Motorräder, die  geschoben werden, nicht erfasst sind.
 

Das Zeichen 260 StVO stellt eine "Entschlüsselung" zu Zeichen 250 (Durchfahrtverbot  für  Kraftfahrzeuge aller ArT) dar. Bei Zeichen 250 ist eindeutig geregelt,  dass Kräder geschoben werden dürfen.

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Wieder einmal: Abzug Neu für Alt bei Schutzkleidung (Urteile)

 In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am  23.01.2009 die ständige Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu  für Alt" bei Motorradschutzkleidung.

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Unfall bei Fahrsicherheittraining - Haftpflichtverischerung muss bezahlen (Urteile)

 Kommt es im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auf  einer Rennstrecke zu einem Unfall bleiben die Ansprüche gegen den  Haftpflichtversicherer bestehen, so lange die Fahrt nicht zur Erzielung  von Höchstgeschwindigkeiten dient.
Das OLG Karlsruhe bestätigt damit  die ständige Rechtsprechung zur Eintrittspflicht des  Haftpflichtversicherer bei Fahrsicherheitstrainings.

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Sicherstellung eines Motorrads bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (Urteile)

 Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h  alleine stellt keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und  Ordnung dar.
Die Sicherstellung erfolgte ohne Rechtsgrundlage und  war deshalb rechtswidrig.
 

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Geld  zurück bei nachträglicher Gewährleistung (Urteile)

 Verlangt der Verkäufer eines Fahrzeugs für die Reparatur,  die aufgrund der Gewährleistungspflicht eigentlich kostenfrei zu  erbringen gewesen wäre, eine Kostenbeteiligung durch den Kunden, so kann dieser auch noch nachträglich seine Gewährleistungsansprüche geltend  machen und die gezahlte Kostenbeteiligung zurück verlangen

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 Erhöhter Kraftstoffverbrauch berechtigt zu Schadenersatz und Minderung (Urteile)

 Liegt der Durchschnittsverbrauch eines Fahrzeugs 9% über  den Herstellerangaben kann dies zu Schadenersatzansprüchen bzw.  Minderung berechtigt.

Dies entschied das OLG Stuttgart.

Manko dieses Urteils: Die Beklagte hat den klageweise geltend gemachten  Anspruch anerkannt, das Gericht musste sich im Urteil mit der  Begründetheit der Klage nicht auseinandersetzen.

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Anforderungen an die Feststellung der Identität des Motorradfahrers (Urteile)

 Zu den Anforderungen an die durch das Erstgericht zu  treffenden Feststellungen für die zur Identifizierung notwendigen  Merkmale bei einem Motorradfahrer mit Helm.

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Garantieansprüche von EU-Fahrzeugen (Urteile)

 Zu den Ansprüchen aus der Herstellergarantie bei  reimportierten Fahrzeug aus dem EU-Ausland

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Schmerzensgeld bei Fahren ohne Schutzkleidung (Urteile)

 Erleidet ein Motorradfahrer aufgrund eines unverschuldeten Unfalls Schlürf und Rißwunden, sind diese Verletzungen bei der  Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldanspruch ausgeschlossen, wenn der  Motorradfahrer im Unfallzeitpunkt keine ausreichende Schutzkleidung  getragen hatte.

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Kein  Abzug "Neu für Alt" bei Schutzkleidung (Urteile)

Nach einem durch den Motorradfahrer unverschuldeten Unfall ist die Schutzbekleidung zum Neuwert vom Unfallgegner bzw. dessen  Haftpflichtversicherer zu ersetzen.

Ein sogenannter Abzug neu für alt ist nicht vorzunehmen.

Dies ist in der Rechtsprechung  zwischenzeitlich mehrfach bestätigt worden. Im Folgenden findet sich  eine Übersicht über die Rechtsprechung der letzten Jahren, die  wesentlichen Entscheidungsgründe sind zitiert:

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Kollision eines überholenden Motorrads mit Abbiegendem (Urteile)

 Kommt es zwischen einem links abbiegenden Fahrzeug und dem dieses Fahrzeug überholenden zu einer Kollision, kann hälftige  Schadensteilung angebracht sein, selbst wenn die Pflichtverletzung des  Abbiegenden feststeht.

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Gruppenfahrt (Urteile)

Sind die Unfallbeteiligten Teil eines Motorradpulks und  gehörte zu der verabredeten Fahrt auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ist von einem wechselseitigen  Haftungsverzicht auszugehen.

Das verabredungsgemäße Fahren im "Pulk" ist deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für  die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO  vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Vorder- und Nebenmann  einhergeht.

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Tuning oder Verschleiss? - Umbaumaßnahmen am Fahrzeug (Urteile)

Bei willentlichen Veränderungen kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Die Betriebserlaubnis erlischt aber nicht bei  Verschleiß

Voraussetzung des Erlöschen der Betriebserlaubnis ist,  dass die Umbaumassnahmen nachweislich willentlich vorgenommen worden  sind.

Sind dagegen die Prallbleche eines Endschalldämpfers  aufgrund des Alters und der stattgefundenen Korrosion abgefallen liegt  keine willentliche Veränderung vor. Die Betriebserlaubnis erlischt  nicht.

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Diebstahl bei Probefahrt (Urteile)

 Zu den Voraussetzungen der Eintrittspflicht der  Kaskoversicherung bei einem Diebstahl des Motorrads bei einer Probefahrt

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Fahrtenbuchauflage (Urteile)

Eine Fahrtenbuchauflage ist rechtmäßig, wenn der Fahrer  aufgrund des ihm zugesandten Anhörungsbogens mitteilt, dass er den  Fahrer zwar erkenne aber von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch  mache, da er mit dem Betroffenen verwandt sei.

Das AG Aachen  argumentiert im Urteil wie folgt:

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Zur  Beleidigung eines Polizisten... (Urteile)

 Die Titulierung eines Polizisten als "Oberfürster" stellt  keine (strafbare) Beleidigung dar.

"Eine Beleidigung liegt dann vor,  wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung der Person handelt, nicht aber unterfällt jede flapsige, spöttische Bemerkung dem Tatbestand der  Beleidigung

gemäß § 185 StGB" urteilte das Amtsgericht  Berlin-Triegarten

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Sicherstellung eines Motorrads bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (Urteile)

überschreitet ein Motorradfahrer die vor Ort zulässige  Geschwindigkeit (es war eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt) erheblich um 46 km/h, dann geht nach Ansicht der bay.  Verwaltungsbehörden von dem Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche  Sicherheit und Ordnung aus.

Der Motorradfahrer hat gegen die  Sicherstellung Rechtsmittel eingelegt. Das VG München hat die  Rechtmäßigkeit der Sicherstellung jedoch bestätigt.

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Keine  Haftung für verkehrswidrig abgestelltem Roller auf Gehweg. (Urteile)

 Soweit nicht ausdrücklich erlaubt, ist das Parken auf  Gehwegen verboten. Gängige Praxis von Zweiradfahrern ist es dennoch, das Fahrzeug nicht am Straßenrand, sondern auf dem Gehweg, entweder nahe  der Hausmauer oder nahe der Bordsteinkante abzustellen.

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Sicherheitstraining und Haftungsverzicht (Urteile)

Solange ein Versicherungsschutz durch den  Haftpflichtversicherer bei Veranstaltungen auf Rennstrecken besteht,  sind Ansprüche gegen den Schädiger und die Versicherung nicht  ausgeschlossen

Ansprüche gegen den Schädiger sind dann  ausgeschlossen, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine  Rennveranstaltung handelt und der Versicherer aus diesem Grund nicht  regulieren muss.

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Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren (Urteile)

Eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist  grundsätzlich auch mit Fahrzeugen mit nicht geeichten bzw. justierten  Tachometern möglich und gerichtsverwertbar.

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Garantie - Bindung an Vertragswerkstatt nicht unangemessen benachteiligend (Urteile)

Gibt der Hersteller auf seine Fahrzeuge eine über die  gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie, so ist es nach  Ansicht des BGH für den Käufer nicht benachteiligend, wenn als  Voraussetzung dieser Leistung die Wartung und Inspektion des Fahrzeugs  durch Vertragswerkstätten des Herstellers bestimmt ist.

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Keine  Schadensersatzpflicht des Landes wegen erkennbar schlechtem  Straßenzustand (Urteile)

 Ein Motorradfahrer muss auf Straßen mit erkennbar  ausgebesserter Fahrbahnoberfläche eine besondere Sorgfalt walten lassen.
Kommt er dieser besonderen Sorgfaltspflicht nicht nach, kann eine Haftung des Trägers der Straßenbaulast bei einem Sturz aufgrund einer  Bitumenflickerei ausscheiden.

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Touristenfahrten sind keine Rennveranstaltung (Urteile)

 § 2 b III der allgemeinen Kaskobedingungen 2004 betrifft  nur Rennveranstaltungen, also Fahrten zur Erzielung einer  Höchstgeschwindigkeit und Platzierung.

Bei einem Unfall im Rahmen der Teilnahme einer Touristenfahrt wird die Kaskoversicherung nicht von  ihrer Leistungspflicht befreit.

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Neufahrzeugeigenschaft (Urteile)

 Ein Händler darf ein 12 Monate altes Motorrad auch dann  nicht als fabrikneu verkaufen, auch wenn das Fahrzeug weder zugelassen  war, noch bewegt worden ist noch sonstige Schäden aufweist.

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Kleines Kennzeichen (Urteile)

 Der Halter eines Motorrads hat keinen Anspruch auf  Erteilung eines verkleinerten Kennzeichens.

Dies gilt auch dann, wenn der Halter aufwendige Umbaumassnahmen an seinem Fahrzeug durchgeführt  hat und der Rückbauaufwand mit etwa EUR 500,00 zu beziffern ist.
Der  Rückbau ist dem Halter zumutbar, da das Fahrzeug zuvor selbst verändert  hatte.

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Abstandsmessung durch voraussfahrendes Fahrzeug (Urteile)

 Zur Anzeige mit dem Vorwurf, er habe den notwendigen  Mindestabstand nicht eingehalten, war der Betroffene gelangt, weil er  dicht auf ein ziviles Polizeifahrzeug aufgefahren ist und dabei den  beiden Polizeibeamten aufgefallen war.

Das Amtsgericht  Lädinghausen hat die in seinem Urteil die Anforderungen, die an eine  Messung des Nachfahrenden zu stellen sind, nochmals ausformuliert.


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Nutzungsausfall bei vorhandenem Zweitfahrzeug (Urteile)

Verfügt der durch einen Verkehrsunfall geschädigte  Motorradfahrer über ein Zweitfahrzeug, so kann er während der Reparatur  des Bikes keinen Nutzungsausfallschadens verlangen.

In den  Entscheidungsgründen fährt das Landgericht Wuppertal aus

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Quelle: www.motorrad-recht.de | Autor:  Rechtsanwalt Frederick Pitz

 

 

Schluss mit Tempo-Messung per Video-Motorrad:  In Schräglage ungenau

 Iserlohn, 31.03.2010, Stefan Janke

 

Iserlohn / Kreis. Die Motorradsaison steht kurz vor ihrem Start, da sorgt eine Mitteilung der Physikalisch-Technischen  Bundesanstalt in Braunschweig für Kopfzerbrechen bei der Polizei. Es  geht um die Messgenauigkeit von Kamera-Motorrädern bei  Geschwindigkeitsverstößen.

Wie die Bundesanstalt unter  anderem einem deutschen Hersteller von Video-Verkehrsüberwachungsanlagen mitteilt, lägen jetzt neue Informationen bezüglich der Einflüsse bei  Kurvenfahrten in Situationen mit extremer Schräglage vor. Bei diesem  Effekt sei durch die Schrägstellung des Reifens der Abrollumfang  verringert, wodurch Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit systematisch zu groß berechnet würden. In Bayern, so heißt es in der  Mitteilung weiter, sei die Stilllegung von Polizeimotorrädern mit  Videonachfahrsystem bereits veranlasst worden.

Wie Dieter Bruder, Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde, auf Anfrage  unserer Zeitung bestätigt, werden die beiden von Kamera-Augen  unterstützten Motorräder der Märkischen Polizei nicht mehr für  Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt. Ein entsprechender Beschluss  wurde vom Innenminister des Landes erlassen, so Erster  Polizeihauptkommissar Dieter Bruder. Demnach seien  Geschwindigkeitsmessungen nur noch auf gerader Strecke verwertbar. Und  fragen Sie sich mal, wo es bei uns diese langen Graden gibt -  insbesondere auf den von Motorradfahrern beliebten Strecken, sagt  Dieter Bruder.

Die High-Tech-Maschinen müssen allerdings nicht in der Garage eingemottet werden. Alle anderen bisherigen Einsatzfelder  können wir weiterhin bedienen, erklärt Bruder, dem jetzt ein wichtiges  Werkzeug fehlt im Kampf gegen sozialschädliches Verhalten im  Straßenverkehr. Denn natürlich war die Geschwindigkeitsmessung mit  gleichzeitiger Videoaufzeichnung ein auch pädagogisch wertvolles Mittel, um Verkehrsteilnehmern ihr Fehlverhalten direkt nach dem Vergehen vor  Auge zu führen.

Interessant dürfte das Untersuchungsergebnis der  Bundesanstalt auch für Verkehrsteilnehmer sein, gegen die aktuell ein  Bußgeldverfahren wegen einer Tempo-Messung mit dem Video-Motorrad läuft  und noch nicht abgeschlossen ist. Sie können sich in jedem Fall und mit guten Chancen auf Erfolg gegen die gegebenenfalls ungenaue Messung  wehren, so der Iserlohner Rechtsanwalt und Verkehrsrechts-Experte  Michael Heymann.

 

 

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links- hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Website und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angebrachten Links.

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